Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Wir beraten Sie

Bei Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Wirtschaftsdienst Handwerk GmbH in Dortmund

Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin aus einer Hand

Für alle Betriebe mit mindestens einem Arbeitnehmer besteht nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) die Pflicht zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung. Konkrete Anforderungen dazu werden separat in der Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) geregelt.

Die Wirtschaftsdienst Handwerk GmbH (WDH) als Partner im Verbund der Kreishandwerkerschaft Dortmund und Lünen unterstützt Sie bei allen sicherheitstechnischen sowie arbeitsmedizinischen Fragen. Die WDH bietet Betrieben die Übernahme der gesetzlich geforderten Betreuung durch einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit an.

  • Helm und Arbeitsschuhe auf der Baustelle

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Was wir für Sie tun können

Die Wirtschaftsdienst Handwerk GmbH (WDH) bietet Ihnen die Übernahme der gesetzlich geforderten Betreuung durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit an. Das heißt, ein Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit werden für Sie gemäß der jeweiligen DGUV Vorschrift 2 im vorgeschriebenen Betreuungsumfang tätig.

Der WDH verfügt dazu über ein Netzwerk erfahrener Kooperationspartner, das seit Jahren erfolgreich zusammenarbeitet. Es besteht aus Fachkräften für Arbeitssicherheit, Sicherheitsingenieuren, Dipl.-Ing. Architektur, Handwerksmeistern und Arbeitsmedizinern. Koordiniert durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit setzen sie sich individuell für Sie ein und arbeiten Hand in Hand, um für Ihr Unternehmen die besten Lösungen beim Arbeits- und Gesundheitsschutz zu entwickeln. Ihr direkter Ansprechpartner bleibt dabei immer gleich: Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit des WDH.

Ihre Vorteile

Rechtssicherheit z. B. durch Dokumentation

Know-how-Transfer durch erfolgreiche Betreuung unterschiedlichster Unternehmen

kalkulierbare Kosten

Arbeitsmittel und Informationsmaterial der Fachkraft für Arbeitssicherheit werden gestellt

Kein eigener Mitarbeiter (als FaSi) notwendig Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft und dem Staatlichen Amt für Arbeitsschutz

alle Leistungen des Arbeitsmedizinischen Dienstes Strukturiertes Netzwerk von Kooperationspartnern Persönlicher Ansprechpartner

Fachkompetenz durch ständige Fort- und Weiterbildung

  • Baustellenutensilien

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Basisleistungen

Sicherheitstechnische Betreuung und Beratung gem. DGUV Vorschrift 2 bzw. gem. ASiG Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Wir beraten und unterstützen Sie bei

der Erfüllung Ihrer Pflichten im Sinne der gültigen Gesetze, Normen, Verordnungen und Richtlinien

dem Erkennen möglicher Gefährdungen und von Faktoren zur Gesundheitsförderung

der Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitssysteme

der Beschaffung und Erprobung von Arbeitsmitteln der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen Betriebsanweisungen und Arbeitsanweisungen Betriebsbegehungen

der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen

dem schriftlichen Bericht über die Begehungen

der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln der Gestaltung von Arbeitsplätzen bzw. Arbeitsumgebungen

dem Aufbau des betrieblichen Arbeitsschutzsystems der Unfalluntersuchung

der Terminkontrolle über sicherheitstechnische Maßnahmen

der Auswertung und Aufbereitung der sicherheitstechnischen Fachliteratur

Zusatzleistungen

Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination auf Baustellen (SiGeKo):

Vorankündigung / SiGe-Plan / Unterlage Integration des Arbeitsschutzes in das betriebliche Management (z. B. SCC / AMS)

Arbeitsmedizinischer Dienst Gesundheitsmanagement (Gesundheit mit System) Sachkunde:

Atemschutzfiltergeräte / TRGS 519 Asbest / Leitern / Gesundheitsmanagement / Ausbilder für Fahrer von Flurförderzeugen (Gabelstapler) / Ausbilder für Fahrer von Hubarbeitsbühnen / Maschinenkurse / Regale / Sachkundig für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz

Unterweisung:

Gefahrstoffe / Schutzausrüstung gegen Absturz / Ladungssicherung / Heben und Tragen / Hautschutz / Atemschutz / Hebebühnen / Leitern und Gerüste / Brandschutz / Lärm / Flurförderzeuge (Gabelstapler) usw. / Bildschirmarbeitsplatz / Büroarbeitsplatz / Allgemeine Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 / Maschinen / AMS, SMS, SCC

Schulung:

Flurförderzeuge (Gabelstapler) / Hubarbeitsbühnen / Maschinenkurse / Brandschutz, Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragter / Ladungssicherung / SCC Schulung

Brandschutz:

Konzepte / Flucht- und Rettungspläne / Notfallplan / Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragter / Maßnahmen gegen Brände und Explosionen Erstellung von Explosionsschutzdokumenten Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen Bauberatung


Telefon

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie unter 0231 5177 210 an. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!


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